
Die Hessische Landesregierung teilte auf Anfrage von den Landtagsabgeordneten Dr. Daniela Sommer und Lisa Gnadl, ausbildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, mit, dass sich die Verstöße gegen das Kinder- und Jugendarbeitsschutzgesetz in den vergangenen vier Jahren fast verdreifacht haben.
Ich wurde von Auszubildenden vor Ort angesprochen und gefragt, ob das, was im Gesetz steht, keine Bedeutung hat", sagt Sommer. Ein 17-jähriger Auszubildender aus dem Frankenberger Raum habe ihr erzählt, er arbeite fast genauso im Betrieb mit, wie jeder andere Beschäftigte auch. Die höchstzulässige Arbeitszeit werde teilweise einfach überschritten und Pausen würden nicht gewährt oder verkürzt.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf", stellt Dr. Daniela Sommer fest und initiierte diesbezüglich mit ihrer Kollegin Lisa Gnadl die parlamentarische Initiative.
Laut der Hessischen Landesregierung wird die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zwar durch die Dezernate für Arbeitsschutz, die in den Regierungspräsidien angesiedelt sind, überwacht, doch gehen sie im Regelfall nur Beschwerden nach. Der DGB fordert schon länger, unangekündigte Qualitätsüberprüfungen in den Unternehmen zum Schutz der Auszubildenden durchzuführen.
Regelmäßige Überstunden, keine Pausen oder kein Freizeitausgleich. Da ist es doch vorprogrammiert, dass die jungen Menschen ihre Ausbildung abbrechen und sich etwas anderes suchen", so Sommer und Gnadl. Eine Ausbildung verfolge einen Bildungszweck, da sollten die Wissens- und Fertigkeitsvermittlung im Fokus stehen. Das sei sicherlich auch in vielen Betrieben so. Dennoch sei immer wieder in der Presse zu lesen, dass einige Arbeitgeber ihre Auszubildenden stark beanspruchen und ausnutzen. Manche Arbeitgeber setzen Azubis als volle Kraft ein, um Geld zu sparen. Auszubildende werden in manchen Betrieben immer früher und stärker für produktive Tätigkeiten eingesetzt.
Nach einer Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) gaben 70 Prozent der Ausbildungsabbrecherinnen und -abbrecher betriebliche Gründe dafür an. Ganz vorne stehen dabei: Konflikte mit dem Ausbilder, Meister oder Chef, eine ungenügende Vermittlung von Ausbildungsinhalten, die Ausübung von ausbildungsfremden Tätigkeiten und ungünstige Arbeitszeiten und Überstundenregelungen.
Warum hier die Landesregierung nicht tätig wird und die konsequente Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einfordert, ist nicht nachvollziehbar", sagen die Landtagsabgeordneten Sommer und Gnadl abschließend.