
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz gibt Fachkräften aus dem Ausland das Recht, dass ihr Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird – auf Bundes- und Landesebene.
Das Gesetz gilt für reglementierte und nicht reglementierte Berufe in der Zuständigkeit des Bundes. Darunter fallen rund 600 Berufsgruppen bzw. 350 Ausbildungsberufe im dualen System, die im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung (für Gesellen) geregelt sind.
Neben den Berufen in der Zuständigkeit des Bundes gibt es jedoch auch viele Berufe, die landesrechtlich geregelt sind. Damit auch diese Qualifikationen anerkannt werden können, müssen die Länder hierfür eigene gesetzliche Regelungen schaffen.
Dieser vorgelegte Gesetzesentwurf der Landesregierung folgt der EU-Richtlinie, um die Verfahrensvorgaben zu regeln, erläutert die stellvertretende hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Daniela Sommer.
Zu den landesrechtlich zu regelnden Berufen gehören zum Beispiel Lehrer, Erzieher, Ingenieure oder technische Assistenten. Ohne die Bestätigung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse dürfen sie in Deutschland nicht im erlernten Beruf arbeiten. Damit im Ausland erworbene Bildungs- und Berufsabschlüsse in diesen Bereichen anerkannt werden können, müssen die einzelnen Bundesländer ihrerseits entsprechende Gesetze erlassen.
Das Gesetz gewährt daher natürlichen Personen einen Rechtsanspruch auf Prüfung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen. Es gewährt zugleich das Recht auf eine zeitnahe Mitteilung darüber, ob der betreffende Abschluss anerkannt wird.
Das Ziel, das mit diesem Gesetz verfolgt wird, ist damit die Verbesserung der auf den Arbeitsmarkt bezogenen Integration von zugewanderten Personen und eine Verringerung des Fachkräftemangels. Viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Das Gesetz ist somit ein Instrument zur Fachkräftesicherung und eine entscheidende Starthilfe zur Integration, konstatiert Sommer.
Insgesamt diene die neue Ausgestaltung der Harmonisierung der Regelungen und vermeide im Bezug zum Fachrecht Doppelregelungen: Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ermöglicht eine Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und geht in die richtige Richtung, so die Abgeordnete abschließend.
Hinweis
Die Rede zur Änderung des Hess. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes – 26.11.2015 – 59. Plenarsitzung können Sie im Youtube-Kanal des Hessischen Landtags einsehen.