
In der heutigen Ersten Lesung des Entwurfs zur Novellierung des Heilberufsgesetzes im Hessischen Landtag zeigte sich die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Daniela Sommer, enttäuscht über die überschaubaren und wenig innovativen Änderungen vonseiten der schwarz-grünen Landesregierung.
Das jetzige Gesetz tritt am 31. Dezember 2016 außer Kraft. Der nun vorliegende Entwurf ist lediglich eine Modifikation, eine grundlegende Überarbeitung und Anpassung des Heilberufsgesetzes erfolgte bisher noch nicht. Andere Bundesländer haben die Chance, die eine Novellierung bietet, besser genutzt. Sie haben die Weiterentwicklung der Pflege und der Pflegeberufe in den letzten Jahren berücksichtigt und eine Aufnahme der Gesundheits- und Kranken- sowie Kinderkranken- und Altenpflegerinnen und -pfleger in das Heilberufsgesetz integriert. Damit wurden die Pflegestrukturen gestärkt, sagte Dr. Daniela Sommer, die ebenfalls pflegepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion ist.
Die SPD-Politikerin forderte Gesundheitsminister Grüttner (CDU) in ihrer Rede auf, die Prüfungsergebnisse der Pflegekammer, so wie im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vereinbart, endlich dem Parlament vorzulegen.
Positiv bewertete die Sozialdemokratin die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Ausgestaltung von Praxen oder Apotheken. Dies entspricht den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und soll die Teilhabe ermöglichen – auch im Bereich des Gesundheitswesens. Das ist somit eine zeitgemäße und dringliche Novellierung insbesondere aufgrund des demografischen Wandels und des Anstiegs der Personenzahl mit Schwerbehindertenausweis, so Dr. Daniela Sommer.
Die SPD-Politikerin regte an, auch Förderprogramme für barrierearme Dienstleistungen im Gesundheitswesen zur Verfügung zu stellen, da diese allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen könnten.