
In der ersten Lesung wurde heute im Hessischen Landtag das Gesetz zur Regelung des Rechts der Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten debattiert. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Daniela Sommer, sagte in der Debatte:
Im Psychisch-Kranken-Gesetz muss oberstes Ziel sein, die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung und Behandlung verbindlich sicherzustellen sowie die Rechtsstellung psychisch kranker oder behinderter Personen zu stärken und ihnen ihre psychische und physische Integrität zu gewähren. Wir benötigen gerade in Zeiten der erheblichen Zunahme psychischer Erkrankungen zeitgemäße Rahmenvorgaben durch das Land für eine moderne Prävention, für eine Früherkennung, für die Organisation geeigneter Versorgungsstrukturen, für die Vermittlung geeigneter Hilfen sowie für die Unterstützung in Fragen jenseits der medizinischen Therapie, Rehabilitation und Begleitung chronisch Erkrankter, um dem Leiden der Betroffenen so wirksam wie möglich zu begegnen."
Das Gesetz bringe insgesamt eine rechtliche Stärkung mit sich und versuche Hilfen und Schutzmaßnahmen zu regeln. Sommer sieht allerdings noch Diskussionsbedarf bei den Planungskonferenzen, dem Informationsaustausch, dem fürsorglichen Zurückhalten sowie der Patientensicherheit im Sinne von Prävention von Gewalt und Zwang – also der Prämisse, dass Hilfen Vorrang vor Zwang haben.
Dr. Daniela Sommer plädierte dafür, dass die Soziotherapie und die Stärkung von Recovery- und Empowerment-Strategien grundsätzlich verankert werden müssten. Damit können die gesunden Ressourcen der Betroffenen aktiviert und Selbsthilfe anregt werden, also die Personen sollen in möglichst kurzer Zeit befähigt werden, unabhängig von fremder Hilfe sozial reintegriert zu werden. Dazu braucht es ein gutes sozialpsychiatrisches Netzwerk, das vom Land unterstützt werden muss, so die SPD-Politikerin abschließend.