FFH-Gebiet Sackpfeife im Fokus

Besichtigung von FFH-Gebiet Sackpfeife
Besichtigung von FFH-Gebiet Sackpfeife

Am 8. Juni 2016 besichtigte die heimische Landtagsabgeordnete Dr. Daniela Sommer gemeinsam mit sachkündigen Bürgerinnen und Bürgern bzw. dem Naturschutz Verbundenen das FFH-Gebiet Sackpfeife (kurz für Fauna, Flora und Habitat).

Dort wurde laut der Beantwortung des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen einer parlamentarischen Initiative der SPD-Landtagsfraktion in den letzten zehn Jahren schützenswerter Altbaumbestand geschlagen, was zu einer flächenhaften Auflichtung und Ausdünnung der Bestände führte (Drucksache 19/3018).

„Biologische Vielfalt sollte geschützt und gestärkt werden. Altbaumbestände sind daher ein wichtiger Bestandteil im Wald. Naturwaldreservate geben nützliche Hinweise, inwieweit die sich verändernde Umwelt sowohl die Vitalität als auch die Mortalität der Baumarten beeinflusst. Biologische Vielfalt ist ein Erbe, mit dem sehr pfleglich umzugehen ist“, positioniert sich Dr. Daniela Sommer, die auch stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Hessischen Landtag ist.

Sie nahm dies zum Anlass, gemeinsam mit der umweltpolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angelika Löber, erneut nachzufragen (Drucksache 19/3559). „Leider hat die Ministerin die Fragen mit denselben Floskeln wie vor einem halben Jahr beantwortet“, zeigen sich die Sozialdemokratinnen enttäuscht. Zur Klarstellung in den in der Vorbemerkung angegebenen Zahlen weisen die SPD-Abgeordneten darauf hin, dass die 1.300 ha Anteile alter Buchenwälder mit Bestandsalter >160 Jahre (= 7 % der Waldfläche des Forstamtes), die angeblich außergewöhnlich hoch sein sollen, eindeutig unter dem Bundesdurchschnitt (8,3 %) liegen.

Sommer und Löber sowie Sachverständige und Naturschützer fordern, in den jeweiligen Schutzgebieten ein gebietsbezogenes Monitoring einzuführen. Das derzeitige arten- und lebensraumbezogene FFH-Monitoring sei lediglich als Stichproben-Monitoring konzipiert. „Große Lebensräume beanspruchende Arten wie Wildkatzen oder Schwarzstörche sind als Indikatoren ungeeignet. Kleinflächige qualitative Veränderungen in Altholzbeständen lassen sich nur durch typische holzbewohnende Arten, beispielsweise Fledermäuse, Spechte oder Käfer, dokumentieren. Insgesamt zeigt sich, dass die Schutzwirkung der FFH-Richtlinie faktisch bei null liegt. Es wird der Wirtschaftswald, nicht aber die Natur geschützt. Für die grüne Ministerin ist das leider ein Armutszeugnis.“

Umweltministerin Hinz weist darauf hin, dass der naturgemäße Waldbau das schlagweise Waldgefüge längerfristig durch dauerwaldartige Strukturen ablösen soll.

Insgesamt bewerten und bedauern die SPD-Abgeordneten die Antwort von Ministerin Hinz wie folgt: „Das sind schön klingende Absichtserklärungen, bisher ohne substanziellen Hintergrund. Es ist leider keine Anpassung geplant, den Erhaltungszustand von Waldlebensräumen zu optimieren.“