
In der dritten Lesung zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen äußerte sich die gesundheits- und pflegepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Daniela Sommer, wie folgt: Unserem Änderungsantrag zur Beseitigung der schlimmsten Gesetzesmängel hat die Landesregierung nicht zugestimmt. Wir brauchen ein grundständig neues Gesetz, so dass wir im nächsten Jahr einen eigenen Gesetzesentwurf einbringen werden.
Sommer kritisierte, dass der Gesetzesentwurf die heutigen Herausforderungen nicht umfassend berücksichtige. Wir werden mit unserem Gesetzesentwurf nicht nur modifizieren, sondern grundlegende Änderungen angehen, wie verbesserte Rahmenbedingungen sowohl für trägerorganisierte ambulante Wohnformen als auch für Pflegekräfte. Wir streben ein Gesetz an, das sich an den aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen und den Versorgungsrealitäten orientiert – insbesondere an der von uns angemahnten und auch von den Stellungnahmen eingeforderten Differenzierung von Angeboten sowie menschenwürdiger Pflege, das beinhaltet sowohl das Wohl der Patientinnen und Patienten als auch die Arbeitsbedingungen und Ressourcen von und für Pflegekräfte. Denn dies dient der Versorgung, dem Patientenschutz, dem Mitarbeiterschutz und letztlich der Qualitätssicherung!, sagte Sommer.
Das derzeitige Gesetz sei nicht alternativlos, sagte die SPD-Abgeordnete und revidierte damit die Loblieder der Regierungsfraktionen zur Novellierung.
Hinweis
Die Dritte Lesung: Betreuungs- und Pflegeleistungen – 15.12.2016 – 93. Plenarsitzung können Sie im Youtube-Kanal des Hessischen Landtags einsehen.