
Dr. Daniela Sommer, gesundheits- und pflegepolitische Sprecherin der hessischen SPD-Landtagsfraktion, freut sich, dass die Landesregierung die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in den Fokus rückt und pflegende Angehörige ehrt.
Sommer kommentiert die Ausführungen zur Pflegemedaille, mit der pflegende Angehörige oder Pflegepersonen für ihren persönlichen Einsatz geehrt werden, anlässlich der Fragestunde in der 91. Plenarsitzung wie folgt: Ich finde es gut, dass den Menschen, die sich um die Pflege von Angehörigen kümmern, nun mehr Beachtung und somit auch Anerkennung zuteil wird. In der häuslichen Pflege geht es um außergewöhnliche Leistungen und Aufopferung, um den Pflegebedürftigen ein Leben in den eigenen vier Wänden und weitestgehend Teilhabe am gesellschaftlichen und familiären Leben zu ermöglichen. Das ist alle Ehre wert, da sind wir uns fraktionsübergreifend einig.
Sommer macht in der Fragestunde deutlich, dass eine Ehrung gut sei, es aber wünschenswert wäre, wenn sich die Anerkennung und Wertschätzung für die pflegenden Angehörigen auch in einer besseren Unterstützung, beispielsweise durch Betreuungs- und Entlastungsleistungen, sowie monetär niederschlagen würden.
Zu fast 70 Prozent wird die Pflege von Familienangehörigen geleistet, meist von Frauen. Nötig sind, so eine Forderung des VdK, Lohnersatzleistungen, die ähnlich wie Elterngeld oder Elternzeit aus Steuern finanziert werden. Dr. Daniela Sommer führt weiter aus, dass der VdK in diesem Zusammenhang beispielsweise eine bessere rentenrechtliche Anerkennung von Pflegezeiten fordere. Damit pflegende Angehörige keine Nachteile erleiden, sei ein Vorschlag, die Pflegezeit in der Rentenversicherung höher zu bewerten.
Die Menschen, welche die Pflege in der Häuslichkeit übernehmen, brauchen tragbare Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, aber auch entsprechende Betreuungs- und Entlastungsleitungen im Pflegealltag, so Sommer. Sie erinnert daran, dass derzeit lediglich zehn Anbieter für Entlastungsleitungen in Hessen zur Verfügung stehen.
Zehn Anbieter für Entlastungsleistungen sind zu wenig – so auch die Rückmeldung aus der Praxis – um die Menschen tatsächlich in ihrem Alltag zu entlasten und die Hilfe zu bieten, die das Pflegestärkungsgesetz mit den Betreuungs- und Entlastungsleistungen verspricht. Wir brauchen dringend die Anpassung der Ausführungsverordnung, damit jene, die Unterstützung benötigen, diese auch erhalten können, sagt Dr. Daniela Sommer abschließend.