
Am 8. Juni 2016 besichtigte die heimische Landtagsabgeordnete Dr. Daniela Sommer gemeinsam mit sachkündigen Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Naturschutz Verbundenen das FFH-Gebiet Sackpfeife. Dort wurde laut der Beantwortung des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen von parlamentarischen Initiativen der SPD-Landtagsfraktion in den letzten zehn Jahren schützenswerter Altbaumbestand geschlagen, was zu einer flächenhaften Auflichtung und Ausdünnung der Bestände führte (Drucksache 19/3018 und 19/3559). Nicht nur die Altbaumbestände, sondern auch der Borstgrasrasen am Aussichtsturm Sackpfeife wurde beeinträchtigt.
Der Borstgrasrasen ist der FFH-Lebensraumtyp 6230 und umfasst die durch das Borstgras gekennzeichneten Magerrasen auf meist flachgründigen Böden über saurem Gestein oder Sanden in niederschlagsreichem Klima. Borstgrasrasen sind in der Regel durch extensive Beweidung entstanden. Sie sind durch Aufgabe der Nutzung, Nähr- bzw. Schadstoffeintrag (Düngung, Kalkung, Gülle, Pflanzenschutzmittel), Aufforstung und zu intensive Beweidung gefährdet. Zum Erhalt der Borstgrasrasen muss eine intensive Nutzung durch Beweidung (Schafe, Rinder) oder einschürige Mahd sichergestellt werden.
Dr. Daniela Sommer hatte erfahren, dass die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Waldeck-Frankenberg die Beeinträchtigung des Borstgrasrasens angezeigt hatte. Sommer fragte bei der Umweltministerin Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nach der Zerstörung des Borstgrasrasens. Diese formulierte wie folgt: Der Lebensraumtyp Borstgrasrasen im FFH-Gebiet Sackpfeife wurde durch Holzlagerung und Auftrag von Erdmaterial im Zuge von Betriebsarbeiten des Landesbetriebes Hessen-Forst im Randbereich von Januar 2013 bis Mai 2013 nicht – wie in der Frage dargestellt – zerstört, sondern lediglich in Teilbereichen versehentlich beeinträchtigt.
Sommer kritisierte, wie ein solches Versehen möglich sein kann, wenn doch klar sein sollte, dass dieser Bereich schützenwert und für eine solche Lagerung nicht nutzbar ist. Das Ministerium informierte nun die zuständigen Mitarbeitenden darüber, dass der Borstgrasrasen eine Fläche mit hoher naturschutzfachlicher Wertigkeit sei. Die Ministerin äußerte daraufhin: Eine wiederholte Beeinträchtigung ist nicht zu erwarten.
Das hofft auch Dr. Daniela Sommer: Die biologische Vielfalt sollte geschützt und gestärkt werden. Nicht nur Altbaumbestände sind daher ein wichtiger Bestandteil im Wald, sondern auch weitere schützenswerte Lebensraumtypen wie der Borstgrasrasen.
Sie spricht sich erneut dafür aus, wie auch von Sachverständigen und Naturschützern gefordert, in den jeweiligen Schutzgebieten ein gebietsbezogenes Monitoring einzuführen. Das derzeitige arten- und lebensraumbezogene FFH-Monitoring sei lediglich als Stichproben-Monitoring konzipiert. Auch dieser Fall zeigt, dass die Dokumentation kleinflächiger qualitativer Veränderungen als Indikatoren für ein Monitoring wichtig ist. Insgesamt ist festzustellen, dass die Schutzwirkung der FFH-Richtlinie faktisch bei null liegt. Die Natur muss besser geschützt werden!, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Daniela Sommer.