
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Edgar Franke und seine Kollegin aus dem Hessischen Landtag, Dr. Daniela Sommer, trafen sich zum Arbeitsgespräch mit Christian Geyer, dem Vorstandsmitglied von Bathildisheim e. V.
Sie tauschten sich insbesondere über das Bundesteilhabegesetz aus: Die Leistungen für Menschen mit Behinderung werden dort neu geregelt. Ziel ist dabei, ihre Teilhabe und Selbstbestimmung zu stärken. So wird die Eingliederungshilfe schrittweise aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Außerdem dürfen Schwerbehinderte mit Assistenzbedarf deutlich mehr Vermögen behalten als zuvor.
Nach vielen kontroversen Diskussionen wird das Gesetz in seinem Grundsatz von den Verbänden, so auch von Bathildisheim e.V. als betroffene Institution, begrüßt. Dr. Edgar Franke erläuterte: Im Prinzip regelt das Bundesteilhabegesetz die Sach- und Geldleistungen für Behinderte neu und Betroffenen wird mehr Freiheit und Selbstbestimmung gegeben.
In Deutschland beziehen rund 700.000 Menschen Eingliederungshilfe. Mit Geld- und Sachleistungen sollen sie den Alltag besser bewältigen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah vor, dass Menschen in fünf von neun Lebensbereichen aufgrund ihres Handicaps auf Unterstützung angewiesen sein müssen, um finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen zu können, erinnerte Geyer. Zu diesen Bereichen zählen etwa Mobilität, Kommunikation und die Fähigkeit zur Selbstversorgung.
Diese Voraussetzungen für den Zugang zu Leistungen strich die Regierung, damit können wir jetzt zufrieden sein. Geyer machte wiederholt deutlich, dass Miteinander von Teilhabe und Pflege wichtig sei. Der Wunsch nach mehr Unabhängigkeit hebt die Notwendigkeit von Pflegeleistungen nicht auf. Pflege und Teilhabe müssen besser miteinander verknüpft werden, so dass Behinderte durch die Neuregelungen weder in die Pflege verschoben noch von ihr ausgeschlossen werden, sagte er mit der Bitte, dass die Abgeordneten dafür Sorge tragen, dass Teilhabe und Pflege Hand in Hand gehen.
Dr. Daniela Sommer freute sich darüber hinaus, dass der Wechsel von Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt leichter werden wird. Arbeitgeber sollen bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung bis zu 75 Prozent des Lohns erstattet bekommen. Mit diesem Budget für Arbeit soll die Zahl der rund 39.000 Unternehmen ohne Behinderte unter ihren Beschäftigten gesenkt werden.
Insgesamt waren sich Christian Geyer und die heimischen Abgeordneten einig: Das Bundesteilhabegesetz ist ein gutes Fundament. Es gibt aber noch Baustellen, an denen wir gemeinsam arbeiten wollen.