
Die SPD-Landtagsfraktion spricht sich im Nachgang zur Debatte im Hessischen Landtag über einen Gesetzesentwurf der SPD zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes wiederholt für eine deutliche Verbesserung der Unterstützung für taubblinde Menschen aus (Drucksache 19/4467).
Die heimische Landtagsabgeordnete, die gemeinsam mit dem blindenpolitischen Sprecher Ernst-Ewald Roth diesbezüglich eine parlamentarische Anfrage initiiert hatte (Drucksache 3406), sagte dazu: Taubblindheit ist eine Behinderung, die mehr ist als die Summe von Blindheit und Taubheit. Durch die Behinderung beider Sinnesorgane sind die betroffenen Menschen in ihrem Alltag deutlich stärker eingeschränkt, als dies für Blinde oder Hörbehinderte gilt. Taubblinde leben in einer Welt der Stille und fast völligen Dunkelheit und sind extrem auf Hilfe angewiesen. Deshalb soll das Landesblindengeld von derzeit 586,26 Euro pro Person verdoppelt werden. Mit dieser Verdoppelung kann ein Nachteilsausgleich aufgrund der Mehrfachbehinderung erfolgen und ein selbstbestimmtes und aktiveres Leben unterstützt werden.
Nach Auskunft der Landesregierung gebe es aktuell etwa 30 Personen in Hessen, die von der verbesserten Regelung profitieren würden. Die jährlichen Kosten, die durch diese neue Regelung entstünden, lägen demnach bei rund 210.000 Euro. Dies ist ein relativ kleiner Betrag, der aber den Betroffenen enorm hilft, stellte die Abgeordnete fest.
Die hessische SPD hoffe, dass auch die Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen den Vorstoß der SPD in den weiteren parlamentarischen Beratungen mittragen. Das sei, so Dr. Daniela Sommer, auch gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, wichtig, da das Leiden von Taubblinden in Deutschland bisher nicht als Behinderung eigener Art anerkannt und die Folgen teilweise mit einer Fehlversorgung einhergehen würden. Eine Anpassung wie im SPD-Gesetzesentwurf helfe hier, diese Fehlversorgung anzugehen, indem der Nachteilsausgleich beispielsweise für eine Assistenz, die den Versorgungsbedarf erfüllt, eingesetzt werden kann.
Hinweis
Den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Landesblindengeld (Landesblindengeldgesetz – LBliGG) finden Sie unter http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/7/04467.pdf.
Die Anfrage der Abgeordneten Dr. Daniela Sommer und Ernst-Ewald Roth (SPD) betreffend Taubblindenassistenz in Hessen finden Sie unter http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/6/03406.pdf.