
In der Debatte zur dritten Lesung des Psychisch-Kranken-Gesetzes bedauerte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Daniela Sommer, dass die Änderungsvorschläge der SPD durch Schwarz-Grün nicht berücksichtigt worden seien. Sommer sagte am Donnerstag in Wiesbaden: Wir stimmen dem Gesetz nicht zu, weil wir uns ein noch fortschrittlicheres Psychisch-Kranken-Gesetz gewünscht hätten, das den Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, Beschäftigten sowie Angehörigen noch besser gerecht geworden wäre.
Den größten Mangel des Gesetzes sehe die Gesundheitsexpertin darin, dass Regelungen für eine verbesserte Prävention in den Regionen im Gesetzesentwurf fehlen. Der weitaus überwiegende Teil der Anzuhörenden sieht wie wir den Bedarf nach einem dauerhaften Krisendienst in den einzelnen hessischen Regionen. Diesen Krisendienst brauchen wir rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche. Damit ließen sich viele stationäre Aufnahmen verhindern und vor allem wäre den betroffenen Menschen besser geholfen, so Dr. Daniela Sommer. Hessen dürfe in diesem Bereich nicht weiter hinter den Regelungen in anderen Bundesländern zurückbleiben.
Wir hätten uns außerdem gewünscht, dass der Passus, Kinder und Jugendliche kurzfristig in der Erwachsenenpsychiatrie unterbringen zu können, gestrichen wird. Das ist fachlich falsch und entspricht nicht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, stellte Sommer fest. Darüber hinaus müssten, so die Gesundheitspolitikerin, somatische Krankheiten Vorrang vor der Unterbringung in der Psychiatrie haben. Auch das so genannte fürsorgliche Zurückhalten sei in fast allen anderen Psychisch-Kranken-Gesetzen eingebettet. Damit werde den Verantwortlichen in der Klinik die Möglichkeit gegeben, Patientinnen und Patienten vorläufig zurückzuhalten, bei den Selbst- oder Fremdgefährdung bestehen könnte.
Die Regelungen zu Zwangsbehandlungen und zu Fixierungen im Entwurf der Landesregierung seien in der Anhörung als unzureichend angesehen worden. Auch hierzu habe die SPD-Fraktion Verbesserungsvorschläge gemacht, die leider unberücksichtigt blieben.
Alle Fraktionen befürworten, dass das alte Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgiftsüchtiger oder alkoholsüchtiger Personen (HFEG) vom 19. Mai 1952 nun endlich abgelöst wird. Doch das hessische Psychisch-Kranken-Gesetz bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück. Es ist ein Meilenstein in dem Sinne, dass jetzt ein Etappenziel auf der Wegstrecke zurückgelegt ist. Bei der optimalen Versorgung psychisch Kranker sind wir in Hessen aber noch nicht am Ziel. Hätten die regierungstragenden Fraktionen unserem Antrag oder auch nur einzelnen Punkten zugestimmt, wären wir wesentlich weiter, sagte Dr. Daniela Sommer.