Landespflegeplan von SPD gefordert

Pflegepolitische Sprecherin Dr. Daniela Sommer
Pflegepolitische Sprecherin Dr. Daniela Sommer

In den nächsten Jahren wird das deutsche Gesundheitssystem aufgrund gesellschaftlicher, demografischer und medizinisch-pflegerischer Entwicklungen mit einem zunehmenden Pflegebedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht konfrontiert werden.

Mit der Zahl der pflegebedürftigen Menschen in unterschiedlichsten Bedarfskonstellationen, mitunter der Zunahme von Menschen mit Demenz, wird auch die Zahl der Pflegekräfte stark steigen müssen. Damit sich das Land Hessen frühzeitig auf die demografischen Entwicklungen und die Konsequenzen, die sich daraus im Bereich Pflege ergeben, vorbereitet, beschloss die SPD-Landtagsfraktion in ihrer öffentlichen Sitzung während des Hessentages in Rüsselsheim einen entsprechenden Antrag.

„Wir fordern einen Landespflegeplan“, sagt Dr. Daniela Sommer, stellvertretende Vorsitzende sowie gesundheits- und pflegepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. „Das Land muss gemeinsam mit den Pflegekassen seiner zentralen Planungs- und Koordinierungsfunktion nach § 9 SGB XI gerecht werden und eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur vorhalten. Ziel muss sein, eine Strategie der Pflegevermeidung und eine koordinierte Bedarfs- und Angebotsplanung der Altenhilfe und Altenpflege sowie eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur für Pflegebedürftige zu entwickeln.“

Der Landespflegeplan soll zum einen Daten und Prognosen zur Versorgung sowie die Erhebung von Versorgungsformen bezogen auf die demografische, pflegerische und gesundheitliche Entwicklung vorhalten. Zudem sollen die Bedürfnisse und Gegebenheiten in Hessen eruiert und die Pflegeinfrastruktur und deren Weiterentwicklung stärker als bisher ergebnisorientiert betrachtet werden. Zum anderen soll der Landespflegeplan die Ist-Situation beschreiben, indem eine Orientierungshilfe zu vollstationären, teilstationären und Kurzzeit-Pflegeeinrichtungen geboten wird.

„Der Landespflegeplan soll einen kompakten Überblick über das breite Unterstützungs- und Beratungsangebot, das bereits existiert, geben. Aber er soll auch die Bedarfe aufzeigen, so dass künftige Entwicklungen und die daraus entstehenden Anforderungen, z.B. an die Anbieter von Pflegeangeboten, besser eingeschätzt und angepasst werden können. So kann auch künftig eine qualitativ hochwertige und quantitativ auskömmliche Versorgung in Form einer bedarfsgerechten Pflegeinfrastruktur mit wohnortnahen Versorgungsangeboten gewährleistet werden“, so Dr. Daniela Sommer abschließend.