
Für die hessische SPD ist die Frage der kostenfreien Bildung zentrales Thema zur Sicherstellung von Chancengleichheit und zur finanziellen Entlastung von Eltern.
Diese eminent wichtige Frage soll deshalb nach Auffassung des Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag und Landesvorsitzenden der Hessen-SPD, Thorsten Schäfer-Gümbel, auch in der Verfassung des Landes verankert werden. Deshalb habe die SPD bei der anstehenden Reform der Hessischen Verfassung dazu einen Antrag eingebracht, der am Freitag der letzten Plenarwoche in diesem Jahr in erster Lesung im Hessischen Landtag behandelt werden solle.
Schäfer-Gümbel sagte dazu in Wiesbaden: Ziel der Neufassung ist die ausdrückliche Verankerung eines Rechts auf kostenfreie Bildung. Wir wollen verfassungsrechtlich garantieren, dass der Besuch von Kindertagesstätten beziehungsweise der Kindertagespflege kostenfrei ist. Damit soll gesichert werden, dass auch die Betreuung und die frühkindliche Bildung von dem Grundsatz der Kostenfreiheit erfasst sind. Zudem soll vor dem Hintergrund des Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofs zur Zulässigkeit von Studiengebühren klargestellt werden, dass auf deren Erhebung von Verfassungswegen ausdrücklich in Zukunft verzichtet wird.
Der Obmann der SPD in der zuständigen Enquetekommission des Hessischen Landtags zur Reform der Landesverfassung, Norbert Schmitt, machte deutlich, dass in diesem Punkt leider keine Einigung mit den Regierungsfraktionen aus CDU und Grünen erzielt werden konnte. Wir haben uns in sehr sachlichem und offenem Dialog auf 15 wichtige Punkte zur Verfassungsreform zwischen den Fraktionen einigen können, leider war aber ein Einvernehmen für eine verfassungsrechtliche Garantie auf kostenfreie Bildung nicht möglich. Das ist bedauerlich, sagte Schmitt.
Schäfer-Gümbel sprach von einem Lackmustest für die Regierungsparteien. Wer den kostenfreien Besuch von Kindertagesstätten nicht nur als Wahlkampfinstrument versprechen möchte, wie CDU und Grüne mit ihrer Teilfreistellung ab dem dritten Kindergartenjahr, muss nun springen. Ansonsten wird deutlich, dass die von CDU und Grüne vorgesehene Regelung dem Finanzierungsvorbehalt unterstellt ist und damit je nach Situation der Landesfinanzen beliebig wird, erläuterte Schäfer-Gümbel.