Ablehnung des Gesetzesentwurfs zur Reform des Landtagswahlgesetzes

Fraktionsvorstand SPD-Landtagsfraktion
Fraktionsvorstand SPD-Landtagsfraktion

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, begründete die Ablehnung des von CDU und Grünen eingebrachten Gesetzesentwurfs zur Reform des Landtagswahlgesetzes in der dritten Lesung mit weiterhin bestehenden rechtlichen Bedenken.

Rudolph sagte dazu in Wiesbaden: „CDU und Grüne haben mit den eingebrachten Änderungsanträgen nicht wirklich was an dem aus unserer Sicht verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzesentwurf verbessert. Auch hier gilt: Murks bleibt Murks.“

Es gebe auch weiterhin keine nachvollziehbare Begründung, warum bestimmte Gemeinden bestimmten Wahlkreisen zugeordnet würden. Der Verdacht eines offensichtlichen Handelns nach politischen Gesichtspunkten habe sich verstärkt. Die Rechtsprechung sei eindeutig, dass die parteipolitische Zusammensetzung von Wahlkreisen keine Rolle spielen dürfe. CDU und Grüne würde damit unnötig einen Wahlanfechtungsgrund liefern.

Zudem sei, so Rudolph, die zu Grunde liegende Datenbasis veraltet. Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Landtagswahlkreise beziehe sich auf die wahlberechtigte deutsche Bevölkerung zum Stichtag des 31. Dezember 2015. Es sei überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die schwarz-grüne Landesregierung nicht in der Lage sei, aktuelles Datenmaterial zur Verfügung zu stellen. Dabei sage die Rechtsprechung eindeutig aus, dass man möglichst nah an den realistischen Zahlen der Wahlberechtigten liegen müsse. Dies, so ein Sachverständiger, sei ein rechtlich schwerer Fehler im Gesetzesentwurf.

„Wir halten eine umfassende Wahlkreisreform aufgrund der veränderten Bevölkerungszahlen für zwingend notwendig. Dies muss aber nach einem nachvollziehbaren und transparenten Verfahren erfolgen. Die SPD schließt sich ausdrücklich der Stellungnahme des Innenministers von April diesen Jahres an, in dem er vorschlägt, auf Grund aktueller und vor allem neuerer Zahlendaten zu Beginn der neuen Landtagswahlperiode tätig zu werden. Von diesem Vorschlag will der Innenminister aus unerfindlichen Gründen jedoch nichts mehr wissen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer.

Die Abgeordneten von CDU und Grünen seien dafür verantwortlich zu machen, wenn es zu einer Anfechtung der Landtagswahl im nächsten Jahr kommen könne. Die SPD-Landtagsfraktion werde sich ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vorbehalten.