Unzureichende Regelungen beim Krankenhausgesetz

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Dr. Daniela Sommer

Der Hessische Landtag hat heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes beraten. Die stellvertretende Vorsitzende sowie gesundheits- und pflegepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Daniela Sommer, beklagte in ihrer Rede fehlende Klarheit in dem von CDU und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf.

Sommer sagte am Mittwoch in Wiesbaden: „Verbünde sind richtig und wichtig. Schwerpunktbildung und Spezialisierungen können Krankenhäuser stärken, aber es braucht eine noch bessere Unterstützung. Die Investitionspauschalen sind nicht auskömmlich und Sicherstellungszuschläge werden selten erteilt. Ihr Vorschlag ist weder eine Krankenhaussteuerung noch eine Krankenhausplanung. Das wäre aber wichtig, um Vorkehrungen treffen und gesundheitliche Versorgung flächendeckend sichern zu können.“

Sommer fragte nach den Absichten der schwarzgrünen Koalition bei der Notfallversorgung und deren konkreten Regelungen, die in einer Verordnung vorgesehen, aber bislang unbekannt seien. Auch die Änderung der Zusammensetzung der regionalen Gesundheitskonferenz seien zu hinterfragen, da Teilnehmende und deren Stimmrechte geändert wurden: „Wie sollen zukünftig Mehrheitsbeschlüsse getätigt werden – mit der neuen Regelung der Stimmenanteile wird das zumindest erschwert!“

Insgesamt stellten sich nach Durchsicht des Entwurfs viele Fragen. „So zum Beispiel die Frage, warum dieser Entwurf jetzt als Eilvorlage durch die Fraktionen eingebracht wird und nicht das ordnungsgemäße Regierungsverfahren mit Anhörung durchläuft. Wir werden alle Fragen in einer Anhörung klären und hoffen auf ein angemessenes Verfahren“, so die Gesundheitsexpertin ihrer Fraktion. Denn wichtig sei, dass es eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche regionale Versorgung geben werde.