Frauenwahlrecht – dies feiert in 2019 100jähriges Jubiläum. Beim Treff der Generationen in Gemünden habe ich heute darüber referiert und bin auf den zeitlichen Ablauf eingegangen… schon immer wieder spannend, dass das Wahlrecht im Halbkanton Appenzell-Innerrhoden in der Schweiz erst 1990 endgültig durch ein Bundesgerichtsentscheid durchgesetzt wurde, dass Frauen erst ab 1958 ohne Erlaubnis ihrer Männer arbeiten gehen dürfen, allerdings nur, wenn sie ihre häuslichen Pflichten nicht vernachlässigen. Erst 1977 fällt das Recht des Ehemanns, der Frau den Beruf zu verbieten und sein Recht, im Namen seiner Frau den Job zu kündigen. Die Reform schränkt das väterliche Vorrecht in der Kindererziehung (erst 1979 vollständig beseitigt) ein und gibt Frauen das Recht, ihr in die Ehe eingebrachtes Vermögen selbst zu verwalten. 198o wird im Bürgerlichen Gesetzbuch die Gleichbehandlung von Männern und Frauen verankert. Die gleiche Entlohnung wird genauso festgeschrieben, wie die geschlechtsneutrale Stellenausschreibung. Von der gleichen Entlohnung sind wir noch weit entfernt und auch heute gilt noch wie 1994, dort wurde im Rahmen einer Verfassungsreform das Grundgesetzes in Artikel 3, Absatz 2 ergänzt, gilt noch, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken muss! Jede soll die Chance haben, dass Beste aus ihrem Leben zu machen – dazu brauch es aber auch die entsprechenden Voraussetzungen und Rahmenbedingungen! Ich bin froh, dass unsere Vorgängerinnen das Wahlrecht erkämpft haben und so müssen wir weiterkämpfen, um schließlich irgendwann eine gelebte Gleichberechtigung auf allen Ebenen zu schaffen!
Treff der Generationen in Gemünden
