Dr. Daniela Sommer (SPD): Anhörung bestätigt Bedenken – Hinweise der Betroffenen einbinden!
In einer öffentlichen Anhörung hat sich der Hessische Landtag heute mit dem Gesetzentwurf von CDU und Grünen zur Änderung des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HessBGG) beschäftigt. Nach der Anhörung sah sich die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag in ihrer Einschätzung bestätigt, dass der Gesetzentwurf auch weiterhin in Teilen mangelhaft sei. Auch wenn Schwarzgrün dazu gelernt habe und der Gesetzentwurf durchaus einige richtige Ansätze enthalte, fehle leider der Mut zu einer vollständigen und konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Dr. Daniela Sommer, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und stellvertretende sozialpolitische Sprecheerin sagte am Donnerstag dazu: „Nachdem CDU und Grüne versucht haben, ihre Fehler aus dem vergangenen Jahr zumindest in Teilen zu korrigieren, gibt es auch bei der Neuauflage des HessBGG noch immer zahlreiche Punkte, in denen die Belange der betroffenen Menschen nicht ausreichend berücksichtigt sind. Viele Regelungen sind noch nicht einmal verbindlich. Schwarzgrün will die entstehenden Kosten bei der Umsetzung des Gesetzes auf anderen Ebenen abladen. Eine solche Lösung ist unredlich.“
Dies setze sich auch bei der selbstbestimmten Wahl des Wohnorts und der Art des Wohnens, einer vernünftigen Regelung zur Interessenvertretung über Beiräte, die Berufung von Beauftragten auf kommunaler Ebene oder den Regelungen zur barrierefreien Kommunikations- und Informationstechnik fort. „Entweder wurden diese Punkte gar nicht berücksichtigt oder wurden nur vage formuliert. Die Anhörung machte aber durch die Schilderungen genau diese wichtigen Punkte sichtbar. Änderungen sind notwendig. Ohne die Berücksichtigung dieser wichtigen Belange, kann man keine Verbesserung für die betroffenen Menschen schaffen“, sagte Dr. Sommer.
Auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen von Menschen mit Behinderung, wie zum Beispiel auf die taubblinder Menschen oder behinderter Menschen mit Migrationshintergrund, gehe der Entwurf gar nicht ein. Sie werden noch nicht einmal im Text erwähnt.
„Auch wenn man in dem Entwurf endlich den Forderungen nach einer hauptamtlichen Stelle der/des Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderung nachgekommen ist, gibt es immer noch Nachbesserungsbedarf bei der Zusammensetzung und der finanziellen Ausstattung des Inklusionsbeirats. Ebenso fehlt eine vernünftige Regelung zur Interessenvertretung über Beiräte oder Beauftragte auf kommunaler Ebene“, kritisierte die SPD-Abgeordnete, die diesbezüglich eine Initiative (kl. Anfrage zu Behindertenbeauftragten und –beiräte in Hessen) in den Hessischen Landtag eingebracht hat, da für sie Behindertenbeauftragte und -beiräte in den Kommunen wichtige Mittler zwischen Menschen mit Behinderungen und den kommunalen Behörden und Einrichtungen sind. „Sie tragen dazu bei, dass die Interessen behinderter Menschen frühzeitig in alle Entscheidungsprozesse einfließen; so sollten auch die Hinweise der Anhörung von den Betroffenen in den Gesetzesentwurf eingebracht werden und nicht wieder an der schwarz-grünen Mehrheit abprallen!“