Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb „Hessen smart gemacht – Miteinander lokal digital 2020“

Die Hessische Staatskanzlei und das Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung schreiben gemeinsam erstmals den Wettbewerb „Hessen smart gemacht – Miteinander lokal digital 2020“ aus.

Dr. Daniela Sommer ruft zu einer Beteiligung am Wettbewerb auf. Wer digital unterwegs ist, kleine oder große Probleme in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport, Gesundheit, Pflege und Beteiligung unter Einsatz innovativer digitaler Tools oder Verfahren löst, sollte sich bewerben.

Gesucht werden wegweisende Pilotprojekte, Vereinsinitiativen oder Geschäftsideen, die bestehende Herausforderungen digital lösen und auf andere Kommunen oder Bereiche übertragbar sind.

Der Wettbewerb ist in den vier Kategorien „smarte Gemeinschaft“, „smarte Beteiligung“, „smarte Helfer“ und „smartes Lernen“ mit jeweils 10.000 Euro ausgestattet. Darüber hinaus werden bis zu drei eingereichte Projekte ausgewählt, die durch die Hessische Staatskanzlei oder die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung bei der Fortentwicklung unterstützt werden.

Smarte Gemeinschaft

Digitale Lösungen für das soziale Miteinander in der Stadt und auf dem Land oder als verknüpfendes Element. Wir suchen Antworten auf die Fragen: Was ist los in meinem Wohnumfeld – woher weiß ich was passiert und wie ich teilnehmen kann? Wie komme ich zusammen? Wie kann ich mein soziales Umfeld, meine Nachbarschaft (mit-)gestalten?

Smarte Beteiligung

Digitale Lösungen zur Gestaltung der Zukunft meines Lebensumfelds. Wir suchen Partizipationsangebote, Bürgerbeteiligung, Crowdfunding oder ungewöhnliche Kooperationsinitiativen. Wie kann ich mich beteiligen? Wie kann ich Geld für meine Initiative sammeln? Wie kann ich an wichtigen Entscheidungen mitwirken?

Smarte Helfer

Digitale Lösungen für Unterstützungsstrukturen, für Kinder und Jugend, Senioren oder die ganze Familie. Wie werde ich in der Gestaltung und Erleichterung meines Alltags unterstützt? Wie bleibe ich mobil? Wie bekomme ich die Betreuung meiner Eltern, meines Kindes, meines Hundes geregelt?

Smartes Lernen

Lösungen für Digitale Kompetenzentwicklung. Wie fördert man Medienkompetenz für unterschiedliche Altersgruppen? Wie nimmt man die Menschen mit? Wie weckt man das Interesse an neuen Medien? Wie verbindet man dadurch die Generationen? In allen Kategorien suchen wir innovative Projekte, die spezielle Angebote machen oder neue Zielgruppen ansprechen. Neuartig und beispielgebend – also „innovativ“ – kann Ihr Projekt auch sein, wenn die Projektpartner Gruppen oder Initiativen sind, die bisher noch nie zusammengearbeitet haben. Die Kombination mitwirkender Partnerinnen und Partner oder die Art und Weise, wie sie zusammenarbeiten, können nachahmenswerte Ansätze darstellen. Auch die Finanzierung Ihres Projekts kann innovative Ansätze aufzeigen, zum Beispiel, wenn es gelungen ist, Mittel zu aktivieren, die bisher nur in wenigen Fällen genutzt wurden.

 

Die eingereichten Projekte sollen ein nachhaltiges Engagement beinhalten. Einmalige Aktionen wie eine Veranstaltung, eine Ausstellung oder eine Werbeaktion sind nicht geeignet. Organisation und Finanzierung der Projekte sollen so angelegt sein, dass von einem dauerhaften Bestand ausgegangen werden kann. Wenn die Projekte in einem konzeptionellen Rahmen stehen, sollte dieser in der Bewerbung benannt werden. Bei der Bewertung der eingereichten Projekte werden daher folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Sinnvoller Einsatz von Digitalisierung
  • Innovationsgehalt
  • Übertragbarkeit
  • Nachhaltigkeit

 

Teilnahmevoraussetzungen

  • Das Projekt muss in Hessen umgesetzt werden.
  • Das Projekt muss sich bereits in der Umsetzung befinden oder eingeführt/abgeschlossen sein. Ein eingereichtes Konzept erfüllt diese Teilnahmevoraussetzung nicht und wird daher auch nicht berücksichtigt.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen damit einverstanden sein, dass die Angaben zum Projekt im Rahmen der Pressearbeit der Hessischen Staatskanzlei und dem Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung verwendet werden und das Projekt als beispielgebende Initiative veröffentlicht werden darf.
  • Die Preisträgerinnen und Preisträger verpflichten sich, nach ca. einem Jahr Auskunft über den Fortschritt ihres Projekts zu geben.

 

Teilnahmeberechtigte

Bewerbungen um den Preis „Hessen smart gemacht 2020“ können von Kommunen, Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Initiativen, Kirchen, Unternehmen, gemeinnützigen Einrichtungen und anderen Organisationen eingereicht werden.

 

Auswahlverfahren und Preise

Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger in jeder Kategorie erfolgt auf der Grundlage Ihrer Online-Bewerbung durch eine Jury. Bitte legen Sie daher im Online- Bewerbungsformular besonderen Wert auf eine aussagekräftige Projektbeschreibung, in der Nutzen, Wirkungen und Besonderheiten Ihres Projekts dargestellt sind. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Bewerbung

Für Ihre Bewerbung steht ein elektronischer Bewerbungsbogen bereit. Beschreiben Sie Ihr Projekt möglichst anschaulich und prägnant, damit sich die Jury ein Bild machen kann.

 

Gewinn / Auszeichnung / Preisgeld

In jeder Wettbewerbskategorie werden drei Einsendungen mit einem gestaffelten Preisgeld ausgezeichnet:

  1. Preis: 5000,- Euro
  2. Preis: 3000,- Euro
  3. Preis: 2000,- Euro

 

Darüber hinaus können bis zu drei Preisträger für ein anschließendes gemeinsames Projekt mit der Hessischen Landesregierung ausgewählt werden.

 

Bewerbungsfrist und Preisverleihung

Bewerbungen können bis spätestens 31.01.2020 über das Online-Formular auf der folgenden Seite: www.hessensmartgemacht.de eingereicht werden. Die Preisverleihung mit dem Chef der Hessischen Staatskanzlei und der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung findet im Rahmen einer Festveranstaltung am 1. April 2020 statt.

 

Kontakt

Hessische Staatskanzlei

Dr. Martina Schaad

Tel. 0611 / 32 38 26

E-mail: martina.schaad@nullstk.hessen.de

Bereich der Ministerin für Digitale

Strategie und Entwicklung

Lorena von Gordon

Tel. 0611 / 32 11 42 23

E-mail:

Lorena.vonGordon@nulldigitales.hessen.de